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zulassung nach eu-verordnung 853/2004
im jahr 2002 wurden von der eu die allgemeinen grundsaetze des lebensmittelrechts ueberarbeitet, sowie die verfahren zur gewaehrleitung der lebensmittelsicherheit [eu-verordnung 178/2002].
in diesem zug wurden auch die rechtsvorschriften ueber lebensmittelhygiene (das sog. "hygiene-paket") ueberarbeitet und beschlossen. ziel dieser ueberarbeitung ist es die lebensmittelsicherheit zu gewaehren [eu-verordnung 852/2004].
fuer den bereich "lebensmittel tierischen ursprungs" (bsp: fleisch, milch, gelantine, fisch, fette, ....) wurden spezielle hygienevorschriften, zur gewaehrleistung der lebensmittelsicherheit im sinne des gesundheitsschutzes, erlassen [eu-verordnung 853/2004]. eines der wichtigen elemente dieser verordnung ist, die zulassung aller betriebe, die mit erzeugnissen tierischen ursprungs umgehen, also auch transportieren. dieser betrieb wird von der zustaendigen behoerde des eu-mitgliedstaates zugelassen und auch staendig ueberwacht.
das regierungspraesidium, freiburg hat karl dischinger diese zulassung am 16.02.2009 erteilt.
die karl dischinger zulassungsnummer lautet: bw 05015.
mit dieser eu-zulassung konnte karl dischinger auch gegenueber den deutschen behoerden den sorgsamen und hygienisch einwandfreien umgang mit den, von unseren kunden ueberlassenen, produkten bestaetigen. es zeigt auch das karl dischinger die haccp-richtlinien im kompletten unternehmen umgesetzt hat.
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