berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – haben sie den „durchblick“?

nach neuester gesetzeslage benötigen alle lkw-fahrer zusätzlich zum gültigen führerschein auch einen nachweis der grundqualifikation, um güterkraftverkehr zu gewerblichen zwecken durchführen zu können .
zudem müssen die fahrer alle 5 jahre eine weiterbildung zur auffrischung des wissens der grundqualifikation abschließen.
diese regelung trat mit einführung des berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (kurz: bkrfqg) in kraft. sie betrifft nicht nur die karldischinger-fahrer, sondern auch unsere kunden und partner, die teilweise auch noch eigene lkw im einsatz haben (werkverkehr).
als serviceleistung bietet karldischinger deshalb seit kurzem schulungen zum erwerb der grundqualifikation und zur weiterbildung an.
weitere informationen